3. Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden

Kernstück der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie ist die Hoheit der Gemeinde über ihre Finanzen und deren Verwendung. Es werden jedoch immer mehr Aufgaben von Bund und Land auf die kommunalen Gebietskörperschaften verlagert ohne aufgabenbezogenen Kostenausgleich. Daher ist es unabdingbar die schon seit Jahren kritische Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften durch geeignete Maßnahmen spürbar zu verbessern. Landespolitisch wünschenswerte und von Landesinteresse geprägte Großprojekte sind aus Finanzmitteln des Landes und nicht auf Kosten der Kommunen zu finanzieren. Die Landespolitik darf den kommunalen Finanzausgleich nicht als "Reservekasse" für Vorzeigeprojekte missbrauchen. Die von Bund und Ländern den Gemeinden zugewiesenen öffentlichen Aufgaben belasten die Kommunen finanziell so stark, dass damit faktisch in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird.

Besonders die Unterstützung kleinerer Gemeinden und Städte mit Haushaltsnotlagen muss grundlegend verbessert werden. Dazu gehört auch die Aufstockung der Allgemeinen Zuweisungen sowie der Bedarfszuweisungen zu Lasten der Zweckzuweisungen.

Die FREIEN WÄHLER fordern die Abschaffung von Verbandsgemeinde-, Kreis- und Bezirksumlage und die Einführung eines eigenen Heberechts z. B. auf Grundsteuern und Gewerbesteuer.

Durch einen umfassenden und spürbaren Standardabbau muss der kommunalen Selbstverwaltung wieder mehr Handlungsfreiheit, Planungssicherheit und Investitionskraft verschafft werden.

Alle bestehenden Aufwendungen des Landes gehören auf den Prüfstand. Jede Einsparmöglichkeit ist umzusetzen!

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Letzte Aktualisierung: Mo., 21.02.2011 12:00 | Freie Wähler Rheinland-Pfalz | Impressum | Kontakt